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BVG muss Frauenvertreterin beteiligen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen bei Stellenbesetzungen das Beteiligungsrecht der Frauenvertreterin beachten. Das gilt auch bei der Besetzung außertariflich honorierter und höher dotierter Stellen, entschied das Verwaltungsgericht. Das Urteil hat aber keine Rückwirkung auf frühere Stellenbesetzungen. Eine Frauenvertreterin einer BVG-Dienststelle hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sie bei der Besetzung einer Abteilungsleiterposition nicht beteiligt worden war. Die BVG hatte dies damit begründet, dass ein Mitwirkungsrecht bei derartigen Positionen nicht gegeben sei. Das Verwaltungsgericht ließ diese Argumentation nicht gelten. ADN

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