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BVG: „Cassini“ geht uns nichts an

Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Verfassungsbeschwerde zweier Schüler gegen die Saturn-Mission „Cassini“ nicht zur Entscheidung angenommen. Es handle sich bei Start und Flug von Trägerrakete und Raumfahrzeug um Akte ausländischer öffentlicher Gewalt, die nicht per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können. Zudem verstoße die Beteiligung der Bundesregierung an dem Saturn-Projekt, bei dem auch 33 Kilo Plutoniumdioxid ins All geschossen werden sollen, nicht gegen die Schutzpflicht des Staates für die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Az.: 1 BVvR 1908/97 und 1 BvQ 12/97)

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