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BUKO–Raumverbot „begründet“

Frankfurt (taz) - Für das Raumverbot, das den entwicklungspolitischen Arbeitsgruppen für ihren Kongreß „Gegen die Macht des Geldes - Wege aus Verschuldung und Elend“ im Juni seitens der Stadt Frankfurt erteilt wurde (taz vom 18.5.), liegt nun eine Begründung vor. In einer Presseerklärung des Koordinierungsausschusses heißt es, dem BUKO lägen Informationen vor, daß der Frankfurter Polizeipräsident gegenüber Obermeister Brück behauptet habe, „es lägen Erkenntnisse über Straftaten vor, die nicht unbedingt in der konkreten Ausführung, sondern auch in der Verabredung von Straftaten“ bestehen könnten. Diese Begründung war dem Sprecher des „Nationalen Organisationskomitees“ auf telefonische Anfrage vom Büro des Oberbürgermeisters gegeben worden. VertreterInnen des BUKOs werten diese Begründung als Kriminalisierungsversuch. Sie wollen am Frankfurter Tagungsort festhalten. AnF

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