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BSE-Verordnungin Teilen unzulässig

Stuttgart (rtr) – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die angeordnete generelle Tötung von Importrindern aus Großbritannien, Irland und der Schweiz zum Schutz vor der Rinderseuche BSE für unzulässig erklärt. Die Beobachtung der Tiere durch die Veterinärbehörden und Verwertungsverbote seien ausreichend. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist noch möglich, das Urteil also noch nicht rechtskräftig (Az: 10 S 2690/98).

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