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Archiv-Artikel

BIER: DARF NICHT CANNABIS HEISSEN

Bier und andere alkoholische Getränke dürfen nicht unter der Marke „Cannabis“ verkauft werden. Das entschied das europäische Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg. Cannabis stehe europaweit für die Hanfpflanze und ihren Wirkstoff und sei daher als beschreibender Begriff als Marke ungeeignet, erklärte das Gericht zur Begründung. Beim Griff zur Flasche könne den Verbraucher „die Möglichkeit reizen, die gleichen Wirkungen wie mit dem Konsum von Cannabis zu erzielen“. Seltsame Begründung. Und wie sähe das dann aus? Würde der Verbraucher die Bierflasche in eine Zeitung wickeln und vorne anzünden? Natürlich nicht, die Luxemburger Richter erklären ihr Urteil genauer: Der europäische „Durchschnittsverbraucher“ werde das Wort „Cannabis“ aber „als Beschreibung eines Merkmals der fraglichen Produkte wahrnehmen“. Als Marke seien solche beschreibenden Begriffe nach EU-Recht aber ungeeignet und auch unzulässig, weil sie dem Verbraucher keine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ermöglichten. Ist uns doch schnuppe, wo das Zeug herkommt, Hauptsache, es ballert!