: BI bekam Recht
Bochum (taz) - Die „Bürgerinitiative gegen die PCB–Verbrennung im Rohstoffrückgewinnungszentrum Ruhr“ hat per Gerichtsbeschluß erwirken können, daß der Giftmüll in Herten nicht mehr bei zu niedrigen Temperaturen verbrannt wird. Das Oberlandesgericht Münster schloß sich damit den Ausführungen der BI an. Die konnte belegen, daß bei einer Verbrennungstemperatur von 900 Grad in der umstrittenen Anlage Dioxine und Furane freigesetzt werden. Aufgrund „eigener wirtschaftlicher Vorteile“, wie die Betreibergesellschaft ihre Verbrennungspraxis freimütig begründete, waren bei den Niedrig–Temperaturen noch nicht einmal die Vorschriften des Bundes– Immissionsschutzgesetzes eingehalten worden.
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