in kürze HANDY-KLINGELTÖNE : BGH verbietet Werbung
Der BGH hat Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne in Bravo Girl untersagt. Sie seien wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde, hieß es. Ein Unternehmen warb für Klingeltöne, Logos und SMS-Bilder, die für 1,86 Euro pro Minute heruntergeladen werden konnten. (dpa)