in kürze ERSATZANSPRÜCHE : BGH stärkt Unfallopfer
Der Bundesgerichtshof hat Unfallgeschädigte gestärkt, die ihr kaputtes Auto verkaufen und denen die Versicherung einen Ersatzwagen bezahlt. Nach dem BGH-Urteil muss der Geschädigte besondere Anstrengungen, den Schaden für die Versicherung klein zu halten, nur in Ausnahmefällen unternehmen. (Az. VI ZR 132/04) (dpa)