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Archiv-Artikel

BGH stärkt Rechte von Vermietern

KARLSRUHE ap ■ Die Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs ist auch dann gültig, wenn im Nachhinein der Grund für die Kündigung wegfällt. Der BGH lehnte die Klage einer Mieterin ab, die im Nachhinein erfuhr, dass die Schwiegermutter des Vermieters, für die sie die Wohnung räumen musste, kurz vor ihrem Einzug gestorben war. Zur Begründung hieß es, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs werde nur dann unwirksam, wenn der Eigenbedarf des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist entfalle. Sei dies nicht der Fall, könne sich der Mieter „nicht mehr auf den eigentumsgleichen Rang seines auf dem Mietvertrag beruhenden Rechtes zum Besitz der Wohnung berufen“.