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BGH: Tariftreueerklärung verfassungswidrig

Mit der vom Senat verlangten Tariftreueerklärung bei Straßenbauaufträgen muss sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht befassen. Das Berliner Vergabegesetz, wonach öffentliche Bauleistungen nur mit der Auflage einer tarifgerechten Entlohnung der Arbeiter vergeben werden dürfen, ist nach einem Beschluss des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes (BGH) von gestern verfassungswidrig. Da aber nur das Bundesverfassungsgericht die Ungültigkeit eines Gesetzes feststellen könne, habe der BGH die Sache den Verfassungsrichtern vorgelegt. Der BGH argumentierte, dass dem Berliner Landesgesetzgeber eine gesetzgeberische Zuständigkeit für das Tarifrecht fehle. Das Berliner Vergabegesetz verstoße gegen Bundesrecht. Zum einen gegen die Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und zum anderen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. ADN

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