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BGH: Bedenken gegen Zeugen auf Video

Karlsruhe (dpa) – Die Zeugenvernehmung über Videoschaltung ist gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf Bedenken gestoßen. Ein Zeuge, der etwa vom Ausland per Video eine Aussage im Gerichtssaal macht, könne für falsche Angaben nur schwer bestraft werden, sagte Gerhard Schäfer, Vorsitzender des 1. Strafsenats, in dem Grundsatzverfahren. Dadurch fehle ein Druckmittel, um ihn zur Wahrheit anzuhalten. Der Rechtsanwalt Gunter Widmaier hält dagegen ein Videoverhör in bestimmten Fällen für rechtlich geboten. Der BGH will heute das Urteil verkünden.

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