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Archiv-Artikel

in kürze ZUSTAND VON AUTOREIFEN Autohändler haften

Gebrauchtwagenhändler müssen einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge für den Zustand von Reifen haften, wenn sie Mängel an den Pneus mit bloßem Auge erkennen können. In diesem Fall habe der Händler eine Sorgfaltspflicht und müsse den Zustand des Reifens überprüfen, urteilte der BGH gestern (Az.: VIII ZR 386/02). (rtr)