in kürze GLATTEISUNFALL : Autofahrer haftet mit
Ein Autofahrer, der auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, bleibt in jedem Fall auf einem Teil des Schadens sitzen, so das OLG Frankfurt. Demnach darf grundsätzlich unterstellt werden, dass der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht dem Wetter angepasst oder ein unangepasstes Fahrmanöver vorgenommen hat. (dpa)