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Auto verleihen verboten

Erlangen (taz) - Wer Demonstranten sein Auto zur Verfügung stellt, kann sich vielleicht schon strafbar machen. Zumindest in Erlangen. Einen Strafbefehl über 300 Mark erhielt diese Woche der Erlanger Hans H. „wegen Beihilfe zur Veranstaltung eines unangemeldeten Aufzuges“. In dem Strafbefehl des Erlanger Amtsgerichtes heißt es: „Sie sind Besitzer eines Opel–Blitz Feuerwehrautos, das sie häufig verleihen.“ Und dieses Auto, in Erlangen stadtbekannt, sichteten Ordnungshüter am 11. Juli 1987 in der Erlanger Innenstadt bei einer Aktion gegen die Volkszählung. Der nicht genehmigte Aufzug schaffte gerade eine Wegstrecke von 50 Metern, da machte sich das Transparent aus 166 Volkszählungsbögen selbständig und schwebte, an vier Gasballons aufgehängt, auf und davon. Es ging alles sehr schnell, und die Ordnungshüter hatten ganz vergessen, die Personalien der vier Demonstranten festzustellen. Dafür soll nun der Halter des Fahrzeuges herhalten: „In Kenntnis des Umstandes, daß die unbekannten Personen mit dem Transparent durch die Fußgängerzone laufen würden und dieser Aufzug nicht angemeldet war - letzteres nahmen sie zumindest billigend in Kauf -, verbrachten sie die Personen und ihr Transparent mit ihrem Kraftfahrzeug zur südlichen Stadtmauerstraße.“ wg

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