in kürze PFLEGEKINDER IN DER BRD: Ausweisungsschutz
Ein Ausländer, der bei einer deutschen Pflegefamilie aufgewachsen ist, darf nicht ohne weiteres ausgewiesen werden. Dies gilt laut Verwaltungsgericht Koblenz selbst dann, wenn der Ausländer in Deutschland straffällig geworden ist. (Az.: 3 K 2832/01.KO). (dpa)
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