in kürze HAKENKREUZ-BRIEFMARKEN : Ausstellen verboten
Der Verkauf von Briefmarken aus der NS-Zeit mit dem Hakenkreuz ist erlaubt, ihre Auslage im Schaufenster aber verboten. Das Amtsgericht München sprach einen Händler schuldig, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Von einer Strafe sah es aber wegen der Geringfügigkeit des Delikts ab. (dpa)