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Ausschluß in Memmingen

Einer der drei Richter im Memminger Prozeß gegen den Arzt Theissen ist gestern wegen Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen worden. Richter Ott hatte zuvor im Gerichtsaal zugegeben, daß seine frühere Freundin eine Schwangerschaft abbrechen ließ. Die Verteidigung des wegen illegaler Abtreibung angeklagten Arztes hatte angesichts der persönlichen Verwicklung Otts den Antrag gestellt.

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