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in kürze VERFASSUNG GEÄNDERTAusliefern erlaubt

Die Bundesrepublik darf künftig deutsche Staatsbürger an internationale Gerichtshöfe und an andere EU-Staaten ausliefern. Einer Änderung des Grundgesetzes stimmte der Bundesrat einstimmig zu. Der Bundestag hatte die Verfassungsänderung bereits gebilligt. (ddp)

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