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KOMMENTARAusländerrecht

■ Resozialisierung ein deutsches Privileg

Wenn Ausländer zwei oder gar drei Jahrzehnte in der Bundesrepublik gelebt und gearbeitet haben, wenn sie immer ordentlich ihre Sozialabgaben gezahlt, hier geheiratet und ihre Kinder, die zum Teil deutsche Staatsbürger sind, in die Schule geschickt haben — dann kann man sicherlich von „Assimilation“, wenn nicht gar „Integration“ sprechen.

Trotzdem gelten für sie, wenn sie straffällig werden, andere Rechte als für ihre deutschen Nachbarn. Nach deutschem Strafrecht hat jeder Anspruch auf Resozialisierung. Selbst deutsche Gewalttäter genießen bei entsprechender Führung Bewegungsfreiheit im Knast und auch nach draußen.

Ausländer dürfen dagegen weder Freunde besuchen, noch die Zeit im Knast nutzen, um eine Ausbildung zu machen, deutsch zu lernen oder sich auf das Leben in Freiheit vorzubereiten.

Warum müssen sie, meistens wegen Rauschgiftdelikten, langjährige Strafen absitzen — nur, um danach abgeschoben zu werden? Das neue Ausländergesetz hat die Ungleichbehandlung noch verschärft. Dahinter steckt Ausländerfeindlichkeit bis in oberste Köpfe. Birgitt Rambalski

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