KOMMENTAR: Ausländerrecht
■ Resozialisierung ein deutsches Privileg
Wenn Ausländer zwei oder gar drei Jahrzehnte in der Bundesrepublik gelebt und gearbeitet haben, wenn sie immer ordentlich ihre Sozialabgaben gezahlt, hier geheiratet und ihre Kinder, die zum Teil deutsche Staatsbürger sind, in die Schule geschickt haben — dann kann man sicherlich von „Assimilation“, wenn nicht gar „Integration“ sprechen.
Trotzdem gelten für sie, wenn sie straffällig werden, andere Rechte als für ihre deutschen Nachbarn. Nach deutschem Strafrecht hat jeder Anspruch auf Resozialisierung. Selbst deutsche Gewalttäter genießen bei entsprechender Führung Bewegungsfreiheit im Knast und auch nach draußen.
Ausländer dürfen dagegen weder Freunde besuchen, noch die Zeit im Knast nutzen, um eine Ausbildung zu machen, deutsch zu lernen oder sich auf das Leben in Freiheit vorzubereiten.
Warum müssen sie, meistens wegen Rauschgiftdelikten, langjährige Strafen absitzen — nur, um danach abgeschoben zu werden? Das neue Ausländergesetz hat die Ungleichbehandlung noch verschärft. Dahinter steckt Ausländerfeindlichkeit bis in oberste Köpfe. Birgitt Rambalski
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen