: Ausgerechnet Sojasaft
■ Posse um Sojashake vor dem Amtsgericht
Der Bremerhavener Saftladenbesitzer Charly Wardelmann darf auch künftig nicht für seinen Sojadrink als „rein pflanzlicher Milchshake“ aus Erdbeeren, Bananen und Sojamilch werben und ihn so in den Handel bringen. Mit diesem Hinweis wurde das Verfahren gegen den Kaufmann nach einem monatelangen Gerichtsstreit um den Begriff Sojamilch vor dem Amtsgericht der Seestadt am vergangenen Dienstag eingestellt.
Die Lebensmittelprüfer der Ortspolizeibehörde beriefen sich auf das bundesdeutsche Milchgesetz, wonach als Milch nur verkauft werden dürfe, was von Rind, Schaf oder Ziege stammt. Die Verwendung der Begriffe „Sojamilch“ und „Milchshake“ seien „gesetzlich verboten“, weil das so bezeichnete Getränk ein „nachgemachtes Milcherzeugnis“ und deshalb irreführend sei. Der Verbraucher müsse aber vor Täuschung und Irreführung geschützt werden, beschieden die Lebensmittelprüfer.
Die Bezichnung „pflanzlicher Milchshake“ diene doch nur der „ehrlichen Aufklärung“ wehrte sich Wardelmann. Die Behörde freilich ignorierte seine Argumente und hatte auch für seinen Hinweis auf allgemein gebräuchliche Worte wie „Kokos -und Muttermilch“ nur taube Ohren. Stattdessen flatterte ein saftiger Bußgeldbescheid in Höhe von 273 Mark, davon allein 148 Mark für das Gutachten der Staatlichen Chemischen Untersuchungsanstalt, im März dieses Jahres auf den Tisch des Saftladens.
Der Einspruch des Kaufmanns schaffte ihm freilich den Bescheid vom Hals, verhalf ihm aber nicht zu „seinem Recht“. Darauf allerdings will Wardelmann im Vertrauen auf einen Spruch des Europäischen Gerichtshofes weiterhin bestehen. Der Gerichtshof hatte im Mai dieses Jahres beschlossen, daß künftig auch in der Bundesrepublik Kunstmilcherzeugnisse, wie Sojamilch und Sojakäse, Kaffeeweißer und Butterimitate angeboten werden dürfen. dp
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