: Ausgegrillt
Dauer-Griller müssen zwischen 22 und sieben Uhr von Würstchen und Koteletts ablassen. Höchstens viermal im Jahr und auch dann nur bis Mitternacht dürfen Draußen-Esser auch nachts ihrer Leidenschaft frönen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg. Auch lautes Freiluftfernsehen ist demnach nicht erlaubt. Ein geplagter Nachbar hatte geklagt. dpa
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