: Auseinandersetzung nicht unterdrücken
■ Betr.: „Matthäus auf dem falschen Dampfer“, taz v. 28.5.
Liebe Leute, der Kommentar verschweigt, daß Pastor Bode aus der Gemeindeversammlung ausgeschlossen wurde, weil er ohne zu fragen Tonbandaufnahmen gemacht hatte. Gemeindemitglieder hatten sich beschwert, von „Stasi-Methoden“ gesprochen, empört die Versammlung verlassen. Der Vorstand mußte also entscheiden, was er macht. Er hat den minderen Weg der kirchlichen Sanktion, nicht den härteren eines Strafantrages nach § 201 StGB gewählt. Die Gemeindeversammlung hat ihm darin mit klarer Mehrheit recht gegeben. Daß eine knappe Mehrheit der Restversammlung empfahl, Herrn Bode gleichwohl noch für den letzten Tagesordnungspunkt zuzulassen, hat der Vorstand nicht aufgegriffen, weil es hier um die schützenswerten Rechte jedes einzelnen Betroffenen geht. Hinterher hörten wir Bedauern, denn „wenn Herr Bode geredet hätte, hätte man gemerkt, wie unmöglich er ist!“ Daß unsere Gemeinde sich dagegen verwahrt, daß anderen einfach Bibelzitate um die Ohren gehauen werden, ist nur sachgerecht. Wir fragen ernsthaft nach dem Sinn und Zusammenhang biblischer Aussagen und wissen, daß auch Matthäus schon klare Gemeindeordnung verlangt hat (Matth. 18, 15-17). Der Vorstand will keine sachliche Auseinandersetzung unterdrücken. Nur: Das Verfahren gegen Herrn Bode wurde vor zwei Jahren aufgrund von damaligen Vorfällen beantragt. Das ist der Gemeindeversammlung damals vorgetragen worden. Nach über einjährigen, sorgfältigen Ermittlungen der Bremischen Evangelischen Kirche waren diese Vorwürfe dann so weit erhärtet, daß ein förmliches Disziplinarverfahren vom Kirchenausschuß beschlossen wurde. Erst als auch die Disziplinarkammer die Anschuldigungsschrift angenommen und das Verfahren eröffnet hatte, ist Herr Bode vorläufig suspendiert worden. Der Vorstand kennt weder das Ergebnis der Ermittlungen noch die Anschuldigungsschrift. Die Sache liegt jetzt allein bei der Disziplinarkammer. Für eine Diskussion hat der Vorstand weder die dafür nötigen Unterlagen, noch ist die Gemeinde beim jetzigen Stande des Verfahrens dafür zuständig. Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Finckh (Pastor), Bremen
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