: Ausbeutung unter Bundesflagge
■ Lübecker Reederei verpflichtete Inder zur „Sklavenarbeit“ / BRD-Gesetz macht's möglich
Berlin (taz) - Auf den Schiffen der Lübecker Reederei Beutler werden indische Seeleute unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesetzt. Ihnen wird monatelang die Heuer vorenthalten. Sie müssen sich verpflichten, sechs Monate nicht von Bord zu gehen.
„Ich werde jeden illegalen Fluchtversuch unterlassen“, heißt es in dem der taz vorliegenden Arbeitsvertrag. Jede gewerkschaftliche Betätigung ist verboten. Die skandalösen Zustände auf den Schiffen der Lübecker Beutler-Reederei hat die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) jetzt aufgedeckt.
Vier indische Seeleute, die im letzten Herbst in Bombay angeworben und monatelang auf Beutler-Schiffen gefahren waren, hatten bei Hamburger Geschäftsstelle der Gewerkschaft Zuflucht gesucht. Nach Ansicht der ÖTV verstoßen die Praktiken der Reederei eindeutig gegen deutsches und internationales Recht. Die Reeder machen sich bei der Beschäftigung von Seeleuten aus den Ländern der „Dritten Welt“ das Gesetz über die Zulassung des Zweitregisters zunutze. Dieses ermöglicht, so die ÖTV, eine „moderne Galeerensklaverei“.
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