■ Telekommunikation: Aus dem Knast freigefaxt
Was machen die Beamten einer Anstaltsleitung, wenn sie einen Fax bekommt, den Gefangenen xy freizulassen? Klar, sie lassen frei, wenn der Absender stimmt. So passiert in einem niedersächsischen Gefängnis. Das Schreiben die Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft als Absender trug. Auch die übrigen Angaben waren zutreffend.
Als die Anstalt routinemäßig den Vollzug der „ordnungsgemäßen Entlassung“ des Gefangenen an die Staatsanwaltschaft zurückmeldete, war diese nicht schlecht überrascht: Der Mann hatte über einen Komplizen selbst den Fax-Brief an die Anstaltsleitung geschickt. Die Justizvollzugsanstalt schöpfte keinen Verdacht. Schwacher Trost: Der Gefangene galt als kleiner Fisch und hatte nur noch eine geringe Reststrafe zu verbüßen
Der bundesweit bislang einmalige Vorfall wird nach Angaben der Sprecherin wohl eine Änderung der gesetzlichen Richtlinien nach sich ziehen. Künftig vergewissern sich Anstaltsleiter nicht nur bei telefonischen, sondern auch bei schriftlichen Mitteilungen vorsichthalber bei den Staatsanwaltschaften. dpa/taz
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