: Aus Mangel an Beweisen
Geldwäscheermittlungen gegen Holzer in der Leuna-Affäre eingestellt. Frankreich ermittelt in altem Fall weiter
SAARBRÜCKEN dpa ■ Trotz massiver Zweifel an den Aussagen des Geschäftsmannes Dieter Holzer in der Leuna-Affäre hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Aus Mangel an Beweisen seien die Geldwäschevorwürfe nicht hinreichend belegbar, sagte Oberstaatsanwalt Raimund Weyand gestern. Dennoch sei „offensichtlich, dass die gewählte Unternehmens- beziehungsweise Kontenstruktur den Charakter einer Geldwaschanlage hat“. Holzer wurde verdächtigt, Teile seines Beraterhonorars für den Verkauf der ostdeutschen Raffinerie Leuna in Höhe von 25 Millionen Euro als Schmiergeld weitergeleitet zu haben. Die Ermittlungen in Frankreich und Liechtenstein gegen Holzer sind nach Darstellung von Weyand aber noch nicht abgeschlossen. In Frankreich gehe es um Holzers mögliche Beteiligung an der Veruntreuung und Verschleierung von Gesellschaftsvermögen Anfang der 90er-Jahre.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen