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Aus Mangel an Beweisen

Geldwäscheermittlungen gegen Holzer in der Leuna-Affäre eingestellt. Frankreich ermittelt in altem Fall weiter

SAARBRÜCKEN dpa ■ Trotz massiver Zweifel an den Aussagen des Geschäftsmannes Dieter Holzer in der Leuna-Affäre hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Aus Mangel an Beweisen seien die Geldwäschevorwürfe nicht hinreichend belegbar, sagte Oberstaatsanwalt Raimund Weyand gestern. Dennoch sei „offensichtlich, dass die gewählte Unternehmens- beziehungsweise Kontenstruktur den Charakter einer Geldwaschanlage hat“. Holzer wurde verdächtigt, Teile seines Beraterhonorars für den Verkauf der ostdeutschen Raffinerie Leuna in Höhe von 25 Millionen Euro als Schmiergeld weitergeleitet zu haben. Die Ermittlungen in Frankreich und Liechtenstein gegen Holzer sind nach Darstellung von Weyand aber noch nicht abgeschlossen. In Frankreich gehe es um Holzers mögliche Beteiligung an der Veruntreuung und Verschleierung von Gesellschaftsvermögen Anfang der 90er-Jahre.

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