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Augen auf!

Koblenz (dpa) – Aus der Serie „Urteile, die die Welt bewegen:“ Der Besitzer eines Tante-Emma- Ladens verletzt nicht seine „Verkehrssicherungspflicht“, wenn Kisten im Weg stehen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz, weil eine Kundin, die gegen einen Karton gelaufen war, auf Schadensersatz geklagt hatte. Das OLG meinte, ein Ladeninhaber habe zwar die Pflicht dafür zu sorgen, daß seine Kunden möglichst gefahrlos Waren aussuchen könnten. Er dürfe allerdings darauf vertrauen, daß sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen.Foto: Reinhard Janke/argus

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