piwik no script img

Aufgepaßt beim Arbeitsamt!

Kassel (ap) - Das Arbeitsamt kann Arbeitslose jederzeit zur Vermittlung einer Stelle vorladen. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, daß das Amt Zahlungen an Leistungsempfänger sperren darf, wenn sie sich ohne wichtigen Grund weigern, auf Vorladung zu erscheinen. Für eine ärztliche Untersuchung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen auf Verlangen des Arbeitsamts gibt es dem Gericht zufolge jedoch keine Rechtsgrundlage im Arbeitsförderungsgesetz (AZ 7 RAr 17/86).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen