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Aufgebot bestellt

■ Cornelia Scheel und Hella von Sinnen wollen heiraten Vom Standesamt zum Verfassungsgericht

Köln (ap/taz) — In Kölle fliegen seit gestern die Hochzeitstorten ziemlich tief: Cornelia Scheel und Hella von Sinnen haben verkündet, daß sie sang- und klangvoll und in allen Ehren zu heiraten gedenken. Sie haben nach Mitteilung ihrer Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein vor dem Standesamt Köln-Mitte das Aufgebot bestellt.

Die 28jährige Tochter des Altbundespräsidenten Walter Scheel und die 33 Jahre alte RTLplus-Moderatorin beabsichtigen nach Angaben ihrer Anwältin, im Falle der Ablehnung bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Der Leiter der Kölner Behörde, Bernhard Kusch, kündigte in der Kölner Lokalzeitung 'Express‘ bereits die Ablehnung der gewünschten Bestellung an.

Der vermutliche Verlauf des Heiratsversuchs spielt sich nach Angaben von Juristen wie folgt ab: Cornelia Scheel und Hella von Sinnen werden nach der Ablehnung beim Amtsgericht klagen, es möge das Standesamt anweisen, die Aufgebotsbestellung anzunehmen. Dies wird das Amtsgericht ablehnen. Dann muß vermutlich der Instanzenweg bis zu den Karlsruher Bundesverfassungsrichtern beschritten werden.

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