: Auffahrer ist nicht (immer) schuld
Wer auffährt, ist schuld. Diese Ansicht vertreten die meisten Gerichte und somit auch die Autofahrer. Das gilt indes nicht immer. Das Kammergericht Berlin verurteilte einen Autofahrer, dessen Wagen durch einen hinter ihm fahrenden beschädigt wurde, zur anteiligen Zahlung eines Drittels des Gesamtschadens. Grund: Er suchte einen freien Parkplatz, sah einen, und trat so abrupt auf die Bremse, dass ihm der Hintermann ins Heck fuhr. (Az. 12 U 3682/00) TAZ