in kürze SCHWERE VERKEHRSSÜNDE: Auf zum„Idiotentest“
Bereits eine schwere Verkehrssünde reicht aus, um den so genannten Idiotentest machen zu müssen, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Zweifel an der Fahreignung seien nicht erst bei mehrfachen Verstößen begründet (Az: 10 S 614/00). (dpa)
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