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Auf nach Bayern

■ Bürgerschaft debattierte über Initiative für Volksbegehren und Volksentscheid

Es war fast wie in alten Zeiten. Kein grünes Händchen regte sich zum Beifall für den roten Redner, kein rotes für den der Grünen. Als stünde der Koalitionsvertrag zwischen SPD und GAL ebenso nur auf dem Papier wie die verfassungsrechtliche Möglichkeit, per Volksbegehren und – in zweiter Stufe – per Volksentscheid direkte Demokratie zuzulassen.

„Ich wollt, ich wär in Bayern“, seufzte der grüne Verfassungsexperte Martin Schmidt in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft ins Mikrofon. Dort dauerten „zwei Wochen“, die der hanseatische Gesetzgeber zum Stimmensammeln für ein Volksbegehren vorsieht, nämlich 14 Tage und nicht nur – wie von der Hamburger Innenbehörde errechnet – 13 Tage. Auch gäbe es, mahnte der gebürtige Unterfranke, im „hinterwäldlerischen Freistaat“ein tägliches Stimmenbarometer; das weltoffene Hamburg aber wolle nur einmal einen Zwischenstand veröffentlichen. Das sei, so Schmidt, „eine Nachrichtensperre“.

„Unsinn“, konterte Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD). Die am Montag vorgestellte Planung seines Amtes (taz berichtete) für die Durchführung von Volksbegehren sei „bürgernah und kostengünstig“. Die Initiative „Mehr Demokratie“will im März mit einem Volksbegehren erreichen, daß das vorgesehene Quorum für die Gültigkeit eines Volksentscheids von einem Viertel aller Wahlberechtigten auf zehn Prozent gesenkt wird. Zudem kritisiert sie, daß 27 Abstimmungsstellen zuwenig seien. Sie fordert „mindestens 70“sowie die tägliche Veröffentlichung des Zwischenstandes.

Zustimmung erhielt Schmidt nur von der Opposition. Er habe „Verständnis“für die GAL, so Rolf Kruse (CDU). Allerdings frage er sich, warum die Grünen jetzt die Volksgesetzgebung kritisierten, der sie vor eineinhalb Jahren selbst zugestimmt hatten. Sven-Michael Veit

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