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in kürze TELEFON ÜBERWACHTAuf eigene Kosten

Ein wegen einer Straftat verurteilter Ausländer muss laut OLG Koblenz die Kosten einer Telefonüberwachung sowie die Übersetzungskosten tragen. Weder das deutsche Recht noch die Europäische Menschenrechtskonvention stehe einer solchen Kostenbelastung entgegen. (dpa)

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