: Auf Messers Schneide
■ Neue Chance für „Nachtschwester Kroymanns“Asyl-Darsteller aus Sri Lanka? Asylbundesamt muß entscheiden
Auf eine neue Asylchance für einen 23jährigen Tamilen einigten sich am Mittwoch das Bremer Verwaltungsgericht und der Anwalt des Betroffenen. Wenn die Bremer Außenstelle des Asylbundesamtes der für wahrscheinlich gehaltenen Lösung zustimmt, wäre das aktuelle achtjährige Asylverfahren von Pathmanathan Pathmaharan beendet.
Dann bekäme der junge Mann, der mit 15 Jahren elternlos nach Bremen kam und anfangs als Asylbewerber anerkannt war, die Chance auf eine neue Runde. Lehnt das Amt aber ab, muß das Verwaltungsgericht demnächst über Abschiebung oder einen Asylfolgeantrag für den Mann entscheiden.
Kernpunkt des neuen Verfahrens, auf das die Beteiligten setzen, sollen die politischen Aktivitäten des jungen Mannes in den letzten Jahren in Deutschland sein. Diese könnten ihm bei einer Rückkehr nach Sri Lanka Verhaftung und möglicherweise Folter bringen, fürchtet sein Anwalt Stephan Gräbner. Besonders schwer wiegt dabei, daß Pathmaharan vor gut einem Jahr Hauptperson eines Buten&Binnen-Beitrags war. „Anlaß war, daß er vorher in der Kabarett-Sendung von Maren Kroymann als ein Asylbewerber aufgetreten war, der abgeschoben werden sollte“, erinnert sich die Buten&Binnen Redakteurin Juliane Meyer, die vom Gericht spontan als Zeugin berufen wurde. „Als diese Situation für den Darsteller dann tatsächlich eintrat, haben wir über ihn berichtet“, sagt sie. In der Sendung sei Pathmaharan als bekennender Sympathisant der Widerstandsbewegung „Tamil Tigers“dargestellt worden.
Anwalt Stephan Gräbner fürchtet, daß die bundesweit im ARD-Morgenmagazin ausgestrahlte Sendung seinen Mandanten im Heimatland einschlägig bekannt gemacht haben könnte. Und: „Käme er nach einer Abschiebung in Haft, dann hätte er nicht einmal Verwandte in Sri Lanka, die ihn mit Bestechung oder einem Anwalt befreien könnten“, so Gräbner. Sollte das Asylbundesamt dem jungen Mann keine neue Asylchance einräumen, dann wird das Verwaltungsgericht all dies berücksichtigen müssen. Es könnte die bereits angedrohte Abschiebung verhindern.
Denn daß Pathmaharan sein ursprünglich anvisiertes Asylfolgeverfahren bekommt, wird problematisch, deutete Richter Kliese an. „Für den Folgeantrag müssen Formalien eingehalten werden.“Dies aber habe der Mann versäumt.
Daß zwischen Flucht und dem Beginn von Pathmaharans Moderatorentätigkeit im „Offenen Kanal“runde vier Jahre liegen, ist verfahrenstechnisch ein Makel. Der tamilische Schüleraktivist hätte nach seiner Verhaftung und Flucht nach Bremen seine politischen Aktivitäten nahtlos fortsetzen müssen, heißt es. Da hilft dem jungen Mann auch das menschliche Argument nicht, daß er sich als damals 15jähriger bemüht habe, als Schüler in Bremen überhaupt Fuß zu fassen.
Einen anderen Fehler beging er erst vor kurzem. Beim letzten Gerichtstermin beispielsweise hätte der junge Mann sagen sollen, daß er politische Videos der tamilischen „Befreiungstieger“LTTE moderiert. Er habe damals vor Gericht über seine Tätigkeit gesprochen, sagt er. „Aber sicher nicht über den politischen Inhalt. Das stünde im Protokoll“, so Richter Kliese. Der junge Flüchtling, der sich nach acht Jahren Deutschland die Fragen und Erklärungen der Richter noch stellenweise übersetzen läßt, schweigt dazu. ede
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