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Archiv-Artikel

in kürze UNTERHALTSZAHLUNGEN Auch ohne Arbeit

Arbeitslosigkeit führt nicht ohne weiteres zu geringeren Unterhaltszahlungen, so das OLG Koblenz. Wer arbeitslos sei, müsse sich auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit intensiv um einen Job bemühen. Tue er das nicht, müsse er unterhaltsrechtlich so behandelt werden, als habe er eine Beschäftigung gefunden (Az.: 7 WF 107/06). (dpa)