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Archiv-Artikel

in kürze PROZESSKOSTENHILFE Auch im EU-Ausland

Bürger von EU-Staaten mit geringem Einkommen erhalten Prozesskostenhilfe zu den nationalen Bedingungen künftig auch bei Gerichtsverfahren im Ausland. Eine entsprechende Richtlinie haben die 15 EU-Staaten gestern in Brüssel beschlossen, so das Justizministerium. (ap)