in kürze PROZESSKOSTENHILFE : Auch im EU-Ausland
Bürger von EU-Staaten mit geringem Einkommen erhalten Prozesskostenhilfe zu den nationalen Bedingungen künftig auch bei Gerichtsverfahren im Ausland. Eine entsprechende Richtlinie haben die 15 EU-Staaten gestern in Brüssel beschlossen, so das Justizministerium. (ap)