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Auch Zivildienst kürzen

■ Zentralstelle: Zivildienst darf nicht länger als Wehrdienst sein

Wenn die Wehrdienstzeit von zwölf auf zehn Monate verkürzt werden sollte, dürfte auch die Dauer des derzeit 15monatigen Zivildienstes nicht unverändert bleiben. Mit dieser Forderung hat die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen am Mittwoch in Bremen auf einen Beschluß der Wehrexperten von CDU/CSU und FDP reagiert, den Wehrdienst um zwei Monate zu reduzieren.

Diese Vereinbarung der Koalitionsparteien sei offensichtlich noch unklar, heißt es in einer Presseerklärung. Laut Grundgesetz dürfe der Ersatzdienst der Kriegsdienstverweigerer nämlich nicht länger dauern als der Wehrdienst, damit die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigt werde.

Die Zentralstelle hält es für unrecht, Wehrübungen oder Verfügungsbereitschaft für die Beibehaltung des 15monatigen Zivildienstes anzuführen, wie dies bisher immer geschehen sei. Denn den Dienst in der Verfügungsbereitschaft habe es seit dem Bau der Berliner Mauer 1961 „nicht ein einziges Mal“ mehr gegeben. Die Wehrübungen der Wehrpflichtigen hätten im Durchschnitt nie länger als eine Woche gedauert, derzeit würden sie als „Pflichtveranstaltungen“ überhaupt nicht praktiziert. epd

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