: Auch „Pfeifen“müssen cool bleiben
■ Revision: Staatsanwalt fordert 6000 Mark Strafe für Polizisten
„Zweifelhaft und unverhältnismäßig“ sei der Polizeieinsatz wegen Ruhestörung gewesen, hatte der Staatsanwalt bereits in erster Instanz erklärt. Der Polizist des Polizeireviers 11, Sascha K., der sich wegen Körperverletzung im Amt zu verantworten hatte, wurde im Januar dennoch freigesprochen. Im Revisionsverfahren vor dem Landgericht, das gestern eröffnet wurde, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 6000 Mark.
Der 26jährige Polizeimeister soll im April 1994 einen 39 Jahre alten Krankenpflegehelfer, der als Partygast auf einer Geburtstagsfeier weilte, zu hart angefaßt haben. An den Händen, die auf dem Rücken gefesselt waren, habe er ihn vom Boden hochgezogen und später auf dem Polizeirevier gegen mehrere Türzargen gestoßen.
Nachbarn hatten die Polizeistreife gerufen, weil sie sich in ihrer nächtlichen Ruhe gestört fühlten. Der angetrunkene Mann soll sich über die Beamten lustig gemacht, sie als Pfeifen tituliert und sie mit den Worten begrüßt haben: „Ihr habt ja nicht mal eine Mütze auf dem Kopf.“ Als er sich nicht ausweisen wollte, riefen die Beamten Verstärkung und schafften ihn auf die Revierwache 11 in der Kirchenallee. Nach Zeugenaussagen sollen sie ihn dabei zu Boden gestürzt und die Treppe hinuntergeschleift haben. Auf der Wache soll es zu den Mißhandlungen gekommen sein, die der angeklagte Beamte bestreitet und von denen seine Kollegen nichts gesehen haben wollen. Doch nach Auffassung des Staatsanwaltes handelt es sich bei dem Krankenpflegehelfer um einen glaubwürdigen Zeugen, durch dessen Aussage der Angeklagte überführt werde. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden. lno/taz
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