: Auch Frauen dürfen schießen
BERLIN ap ■ Das Verfassungsverbot für Frauen, als Soldatinnen Dienst mit der Waffe zu leisten, ist gefallen. Der Bundestag stimmte gestern einer Änderung des Artikels 12 a des Grundgesetzes zu. Darin ist künftig festgelegt, dass Frauen „auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“. Bisher hieß es dort: „Sie dürfen auf keinen Fall Dienst an der Waffe tun.“ In der Auslegung des ersten Wortes „sie“ war lange strittig, ob damit Frauen allgemein oder nur Frauen gemeint sind, die im Krisenfall dienstverpflichtet wurden. Die Änderung gilt als eine Klarstellung, die Frauen sowohl den freiwilligen Dienst in allen Laufbahnen der Bundeswehr öffnen, aber nicht eine Wehrpflicht für Frauen begründen soll. Die Änderung wurde mit 512 von 543 Stimmen befürwortet, nur die PDS enthielt sich mehrheitlich. Auch die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher.
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