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Auch Fluchthelfer amnestiert

Bonn (ap) - Ein großer Teil der über 100 Bundesbürger, die in der DDR Haftstrafen verbüßen, kann sich nach Angaben des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen Hoffnung auf eine baldige Freilassung machen. Die Häftlinge seien für Taten von Verkehrsverstößen über schwere Devisenvergehen bis hin zu Spionage und Fluchthilfe verurteilt worden. Ausgenommen sind nach dem Gnadenbeschluß des DDR–Staatsrats Gefangene, die wegen Nazi– und Kriegsverbrechen, Spionage sowie Mord einsitzen. Der Ost–Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel versicherte unterdessen in einem Interview der Welle–Nord des Norddeutschen Rundfunks, auch Bundesbürger, die wegen Fluchthilfe verurteilt worden seien, fielen unter die Amnestie.

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