: Attentat
Die 29jährige taubstumme Frau, die den Ex-HSV-Fußballer Oliver Möller im Januar bei einem Hallenturnier in Stuttgart mit einem Klappmesser erheblich verletzte, wird nicht bestraft, sondern in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Das Schwurgericht schloß sich der Ansicht des Sachverständigen, des Staatsanwaltes und der Verteidigung an, daß die Frau ohne Schuldfähigkeit handelte. Es bestehe die Gefahr, daß sie neue Straftaten begehe.
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