: Asylverwirrung
■ Gericht: Nigerianer ist selber schuld
Verwaltungsgerichtspräsident Kliese ist verärgert: im Falle des nigerianischen Asylbewerbers Anthony E. (vgl. taz vom 12.7) habe es eine „unzutreffende Sachdarstellung“ gegeben. Der Asylbewerber Anthony E. habe seine Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt vor dem Bremer Verwaltungsgericht nämlich selbst zurückgezogen – und zwar fünf Tage vor dem Termin der bereits angesetzten, mündlichen Verhandlung.
Vor diesem Hintergrund wehrt sich Verwaltungsgerichtspräsident Kliese vor allem gegen die Kritik, die die Flüchtlingsinitiative Bremen an der 5. Asylkammer übte. Sie sei völlig unverständlich, zumal Anthony E. durch seinen Anwalt hatte erklären lassen, die Bundesrepublik bis zum 10. August verlassen zu wollen. Insbesondere seien die persönlichen Vorwürfe der Bremer Flüchtlingsinitiative gegen Richter Feldhusen, „er habe im Fall Anthony E. zu weit um sich gegriffen“, haltlos. „In diesem Fall hatte das Gericht gar keine Möglichkeit, die Asylgründe von Dr. E. weiter zu prüfen. ede
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