: Asylverfahren für Kinder rechtens
LEIPZIG epd ■ Eingeleitete Asylverfahren für die Kinder abgelehnter Asylbewerber sind rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht billigt die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das tausende solcher Verfahren für Kinder begonnen und entschieden hat, die vor dem 1. 1. 2005 nach Deutschland kamen oder hier geboren sind (Az. 1 C 5.06 und weitere). In dem Verfahren hatten Kinder abgelehnter Asylbewerber geklagt, deren Geburten die Behörden dem Bundesamt mitgeteilt hatten. Dies gilt als Asylantrag, den das Bundesamt in diesen Fällen ablehnte und damit eine Abschiebung ermöglichte.