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■ FrankreichAsylrechtsänderung

Paris (AFP) – Die französische Regierung hat gestern den Entwurf einer Verfassungsänderung zum Asylrecht gebilligt. Dieser sieht vor, daß Frankreich Asylanträge, die von einem anderen Unterzeichnerland des Schengener Abkommens abgelehnt worden sind, prüfen kann, dazu jedoch nicht gezwungen ist. Der Text muß gleichlautend von beiden Kammern des Parlaments angenommen werden und soll bereits am 27. Oktober vor die Nationalversammmlung kommen.

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