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Asylrecht bricht Grundrecht

Hannover (taz) -Die Wohlfahrtsverbände lehnen die Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, die am Freitag vom Bundesrat beraten werden, und die von der Bundesregierung durchgesetzten Maßnahmen zur Schließung der Grenzen für Flüchtlinge ab. Vertreter des Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritas–Verbandes und des DPWV bezeichneten in Hannover auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit amnesty international die anstehenden Asylrechtsänderungen als „unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention“. Zum Beispiel könne ein Asylantrag in Zukunft immer dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn sich ein Flüchtling vor seiner Ankunft in der BRD schon länger als drei Monate in einem anderen Land der Welt aufgehalten habe. Durch die generelle Annahme, der Flüchtling sei in diesem Drittland sicher gewesen, werde das Schutzgebot des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention ausgehebelt. Die Wohlfahrtverbände verlangten außerdem eine bessere Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge, die in der BRD auf ihre Anerkennung warten. Inzwischen setze sich die Diskriminierung der Flüchtlinge in einer Diskriminierung der ehrenamtlichen Helfer fort.

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