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Asylrecht am Prüfstand

■ Bundesverfassungsgericht verhandelt ab 7. November über das neue Asylrecht

Karlsruhe (AFP/taz) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) verhandelt ab dem 7. November über das Asylrecht. Wie ein Gerichtssprecher gestern in Karlsruhe mitteilte, wurden aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden gegen das 1993 geänderte Asylrecht vier ausgewählt. In der mündlichen Verhandlung wird sich der Zweite Senat mit umstrittenen Neueregelungen wie der „Flughafenregelung“, dem „sicheren Herkunftsstaat“ und der „Drittstaatenregelung“ zu befassen haben. Voraussichtlich zwei Tage wird die Verhandlung dauern. Zahlreiche Politiker sollen geladen werden, damit sie Stellung zu der Asylrechtsreform beziehen.

Asylbewerber, die derzeit mit dem Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, durchlaufen seit der Gesetzesänderung ein verkürztes Asylverfahren und können währenddessen im Transitbereich des Flughafens festgehalten werden. Asylanträge von Bewerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gelten von vornherein als offensichtlich unbegründet. Reist ein Asylbewerber über einen sogenannten sicheren Drittstaat ein, kann er in dieses Land zurückgeschoben werden, um dort Asyl zu beantragen. Nach der Drittstaatenklausel entscheidet nicht der Fluchtgrund über das Asylverfahren, sondern allein der Fluchtweg.

Zu den sicheren Drittstaaten gehören unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In einem der vom BVG zu prüfenden Fälle wird jedoch in einer Stellungnahme des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) Griechenland nicht als sicherer Drittstaat eingestuft.

Dem UNHCR zufolge bietet Griechenland derzeit „keine vollständig befriedigenden Garantien“, daß aus Deutschland abgeschobene Asylbewerber nicht doch per „Kettenabschiebung“ in ihre unsicheren Heimatländer zurückgeschickt werden.

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