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Asylrecht als Wahlkampfmasse

Berlin (taz) - Artikel 16, Absatz 2, des Grundgesetzes ist vielen Politikern schon lange zu kurz. Knapp und bündig und ohne weitere Umschweife heißt es dort: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Seit geraumer Zeit drängen Unionspolitiker auf eine Einschränkung des - zumindest auf dem Papier - großzügigen Asylrechts. Nun hat sich ihnen Oskar Lafontaine angeschlossen. Der sozialdemokratische Kanzlerkandidat möchte, daß die Bundesregierung mit der Zustimmung des Bundesrates über eine Rechtsverordnung bestimmt, in welchen Staaten „nach allgemeiner Überzeugung keine politische Verfolgung stattfindet“. In der emotional geführten Debatte wird das Asylrecht gerne für die „unkontrollierte Ausländerflut“ verantwortlich gemacht. Übersehen wird dabei, daß das Recht auf politisches Asyl längst durch eine restriktive Rechtssprechung, durch Visumzwang und Sanktionen gegen tolerante Fluggesellschaften drastisch eingeschränkt ist. TAGESTHEMA SEITE 3

INTERVIEW SEITE 10

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