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Asyl: Verschärfung entschärft

Bonn (ap) - Bundesinnenminister Zimmermann ist vom Kabinett mit der Vorlage von Verschärfungen des Asylverfahrensrechts in nur drei Punkten beauftragt worden. Wie Regierungssprecher Ost mitteilte, soll der Gesetzentwurf folgendes regeln: - das Ende 1988 auslaufende Verfahren, wonach die Ablehnung offensichtlich unbegründeter Asylanträge durch das Bundesamt zur sofortigen Abschiebung führt, wird Dauerregelung; - gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts über Anträge auf Prozeßkostenhilfe in Asylsachen wird die Beschwerdemöglichkeit ausgeschlossen; - die Bundesländer werden gesetzlich ermächtigt, bei Maßnahmen gegen Ausländer abweichende Zuständigkeitsregelungen zu treffen, was beispielsweise die Einrichtung zentraler Abschiebungsstellen in den Ländern ermöglichen soll. Die drei Änderungen sind von einer Bund–Länder–Arbeitsgruppe aus einem Katalog von etwa 14 Vorschlägen zur Beschleunigung, sprich Verschärfung der Asylverfahren ausgesucht worden. Die anderen erwogenen Maßnahmen konnten laut Ost „nach sorgfältiger Abwägung der Argumente nicht befürwortet werden“.

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