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Archiv-Artikel

in kürze FALSCHE KREBSDIAGNOSE Arzt muss zahlen

Für eine falsche Krebsdiagnose wegen verwechselter Gewebeproben muss ein Arzt 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Patient habe einen Schockschaden erlitten, so das OLG Bamberg. Es sei Pflicht des Arztes, unnötige Patientenängste zu vermeiden. (Az.: 4 U 172/02) (dpa)