: Arzneikauf auch in Drogeriemarkt
DÜSSELDORF ap ■ Drogerien dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW einen Bestell- und Abholservice für Medikamente anbieten. Das Gericht entschied, dass die Drogerie-Kette dm in Zusammenarbeit mit einer niederländischen Versandhandelsapotheke in ihren Filialen ein solches Angebot unterhalten dürfe. Dabei füllt der Kunde in der dm-Filiale einen Bestellschein aus, steckte ihn – bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zusammen mit dem Rezept – in eine Bestellbox und kann spätestens 72 Stunden später die Arzneimittel abholen. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin hatte darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht gesehen und den Medikamentenverkauf gestoppt.