Notstandsgesetz im Irak unterzeichnet
Die Regierung in Bagdad kann künftig in Unruhegebieten das Kriegsrecht verhängen und zivile oder militärische Befehlshaber einsetzen. Ausländische Truppen sollen nur dann intervenieren, wenn die irakischen Sicherheitskräfte in Bedrängnis geraten
8.7.2004